Gericht hebt Kündigung auf




Die Kündigung eines Ingenieurs, der wegen seiner Hochzeit mit einer Chinesin entlassen wurde, ist sittenwidrig. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Das LAG hob damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn auf, das die Klage des Mannes abgewiesen hatte.
Sein Arbeitgeber hatte den Mann nach der Hochzeit gefeuert, weil er wegen der familiären Beziehungen nach China Angst vor Industriespionage hatte. Dies ist nach dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 22. Juni nicht zulässig, auch weil der Arbeitgeber von der Beziehung jahrelang gewusst und sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte.
Der Kläger war seit Mai 2006 als Leiharbeitnehmer bei einem Unternehmen eingesetzt, das auch die Bundeswehr beliefert. Seit 2007 fuhr er regelmäßig nach China zu seiner dort lebenden heutigen Ehefrau. Im Vorfeld der Reisen kontaktierte er jedes Mal die Sicherheitsbeauftragte, die zu keinem Zeitpunkt Bedenken äußerte.
Ende 2009 bot das Unternehmen, für das der Ingenieur als Leiharbeiter tätig war, dem Mann eine Festanstellung an, deren Beginn wegen der für Dezember 2009 in China geplanten Hochzeit auf Februar 2010 festgelegt wurde. Bereits im März wurde der Kläger freigestellt, angeblich weil seine familiären Beziehungen nach China ein Sicherheitsrisiko darstellten.
Das Arbeitsgericht Elmshorn sah die Befürchtung der Arbeitgeberin als ausreichenden Kündigungsgrund an. Dem widersprach nun das Landesarbeitsgericht. Die Arbeitgeberin habe unter Verletzung des Grundrechtes der Eheschließungsfreiheit ihr Kündigungsrecht für eine willkürliche Vorgehensweise missbraucht. Die plötzliche Einordnung als Sicherheitsrisiko sei willkürlich.
Auf Antrag des Klägers wurde das Arbeitsverhältnis schließlich gegen Zahlung einer Abfindung von sieben Monatsgehältern aufgelöst.

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